Die VG-Fondspolice vereint mehrere Vorteile in sich. Im Einzelnen wären das:
- Zinseszinseffekt: keine Ertragsbesteuerung während der Laufzeit, also Zinseszinseffekt für X Jahre für die gesamte Laufzeit
- Kein Abgeltung-/Kapitalertragssteuerabzug in der VG-Fondspolice
- Flexibilitätsaspekt: Das Kapital in der Versicherung ist jederzeit aus zahlbar. Das bedeutet, der Kunde ist jederzeit liquide.
- Altersvorsorgeaspekt: Ist der Kunde bei Auszahlung älter als 62 Jahre alt und die Police lief mehr als 12 Jahre, dann sind 50% der in der Auszahlung enthaltenen Erträge steuerfrei.
- Aspekt der Nachlassplanung: Wenn eine Police ausbezahlt wird, weil der Inhaber verstorben ist, z.B. an seine Kinder, dann sind alle Erträge in der Police Einkommens- und Abgeltungsteuerfrei. Nur die Erbschaftsteuer fällt an (Im Vergleich wurde bei einem Bankdepot auf alle Erträge die Abgeltungsteuer bereits abgezogen und die Erbschaftsteuer fällt trotzdem an).
- Steuerkonforme Konstruktion für Deutschland: gemäß § 20, Abs. 1 Nr. 6 EStG